Lfd. Nr. Bauprodukt
13.1.1 Mehrschalige Fänge mit Schamotteinnenrohr
13.1.2 Fänge mit Metallrohren
13.1.3 Einschalige Fänge aus Leichtbeton
13.1.4 Mehrschalige Fänge mit Leichtbetoninnenrohr
13.1.5 Fänge mit Kunststoffrohren
Rechtliche Basis ist die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über die Baustoffliste
ÖA.Im Sinne der (Rechts) Sicherheit es unbedingt erforderlich, ab dem 01.01.2004 sowohl bei Neubausystemen und/oder bei Sanierungssystemen
ausschließlich Produkte zu verwenden bzw. einzubauen, wenn für das Gesamtsystem (d.h. Mantel und geprüftes Rohr) eine ÜA- bzw. CE-Kennzeichnung vorliegt.
Die Fa. Rohr-Kamin besitzt für alle vertriebenen Kaminsysteme ein gültiges ÜA- bzw. CE-Einbauzeichen.